Unsere Angebote sind unverbindlich.
Bestellungen und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Abweichende Bedingungen und Erklärungen der Besteller sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Verstöße gegen unsere Lieferbedingungen oder den sonstigen Vertragsinhalt entbinden uns von jeder Lieferpflicht, auch soweit es sich um von uns bereits bestätigte Bestellungen handelt, den Besteller aber nicht von der Abnahmepflicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhaltes berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Die unsere Ware betreffenden Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, Abbildungen und Zeichnungen usw. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen in Form und Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt.
Die Lieferzeit beginnt mit Auftragsbestätigung, Teillieferungen sind zulässig.
Lieferverzögerungen von mehr als 4 Monaten berechtigen den Besteller zum Rücktritt. Alle anderen Ansprüche wegen Lieferverzöge-rungen sind ausgeschlossen. Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung, Importbeschränkungen, auch das Ausbleiben von uns erwarteter Lieferungen, gehören, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Gleichgültig ist, ob die Ereignisse bei uns oder bei unserem Lieferanten eintreten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Lieferverzögerungen von mehr als 6 Monaten berechtigen den Besteller auch bei höherer Gewalt zum Rücktritt.
Der Versand erfolgt unfrei. Die Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Expresskosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung in dem von uns bestimmten Auslieferungslager, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Der Besteller muss nachweisen, dass ein Schaden oder ein Verlust vor Gefahrübergang eingetreten ist. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft auf diesen über.
Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemein gültigen Preise.
Bei Abschluss von Jahresverträgen mit mehreren Lieferungen gilt der Verkaufspreis am Verkaufstag.
Bei Nichterfüllung von Jahresabschlüssen bzw. nicht eingehaltener Mengenabnahme sind wir berechtigt, eine Nachbelastung vorzunehmen. Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum binnen 10 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen rein netto zu zahlen. Wechsel werden nur kraft besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen. Wir haften nicht für pünktliche Wechselvorlage und Protesterhebung.
Abzug von Skonti setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Überschreitungen des vereinbarten Zahlungszieles einer Rechnung bewirken Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen anderen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind. Alle Zahlungen und Kreditzusagen können wir aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 13% zu erheben.
Alle Zahlungen müssen unmittelbar an uns erfolgen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Bis zur vollen Tilgung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller (einschließlich Nebenforderungen) bleiben die Waren unser Eigentum. Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter, vornehmlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, binnen 24 Stunden unter Einschreiben zu benachrichtigen. Er trägt die Interventionskosten. Wir können die Ware jederzeit herausverlangen, wenn uns der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. Aufrechnen darf er nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
ist unwiderruflich Seekirchen.
Die zulässigen Toleranzen sind: Länge + Breite 5%, bei der Stärke 20%.
Die Mehr- und Mengenabweichungen sind bei unbedruckter Ware 10%, bei bedruckter Ware 15%.
Bei Fertigung von Beuteln und Taschen aller Art, ist der Anfall einer geringen Anzahl von fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil von 2% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden.
Reklamationen oder Mängelrügen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung anerkannt. Sie müssen in schriftlicher Form erfolgen. Wichtig: Unfreie Retouren werden nicht angenommen! Bei berechtigten Reklamationen werden die Frachtkosten mittels Gutschrift rückerstattet.
Entwürfe und Klischees bleiben unser Eigentum. Auch wenn diese nach den Angaben des Bestellers gefertigt wurden und ein anteiliger Betrag für die Herstellung bereits bezahlt worden ist.
Erfahren Sie von aktuellen Aktionen oder lassen Sie sich von unserer Vielfalt an Produkten inspirieren.